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4,5 Prozent der Beschäftigten arbeiten auf Abruf

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In Deutschland arbeiten 4,5 Prozent der Beschäftigten auf Abruf. Besonders häufig ist Arbeit auf Abruf unter Minijobbern verbreitet: Hier beträgt der Anteil 12 Prozent.

Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Arbeit auf Abruf unterscheidet sich von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dadurch, dass lediglich die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, die Lage der Arbeitszeit jedoch vom Arbeitgeber variabel festgelegt werden kann.

 

Rufbereitschaft wird dagegen zusätzlich zur regulären Arbeit geleistet. Der Arbeitnehmer muss im Bedarfsfall dann innerhalb einer vorab vereinbarten Frist zu seinem Arbeitsplatz kommen. Ein typischer Fall sind Notdienste bei Versorgungsunternehmen.

 

Bereitschaftsdienst wird ebenfalls zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet, allerdings muss die Arbeitsaufnahme bei Bedarf häufig unverzüglich stattfinden. Daher wird bei Bereitschaftsdiensten i. d. R. ein Aufenthalt im Betrieb vereinbart. Der Arbeitnehmer kann im Bereitschaftsdienst jedoch lesen oder schlafen, solange seine Arbeitskraft nicht in Anspruch genommen wird. Bereitschaftsdienst ist ebenso wie Rufbereitschaft beispielsweise in Krankenhäusern üblich.

 

Insgesamt arbeiten 6 Prozent der Beschäftigten in Tätigkeiten mit Rufbereitschaft und 5,5 Prozent in Tätigkeiten mit Bereitschaftsdienst.

 

Arbeit auf Abruf kommt bei Lebensmittel- und Gastgewerbeberufen mit 9 Prozent der Beschäftigten überdurchschnittlich häufig vor. „Hier dürften vor allem Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe betroffen sein, in denen plötzliche Schwankungen der Geschäftstätigkeit nicht untypisch sind“, schreiben die Arbeitsmarktforscher in der Studie.

 

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind überdurchschnittlich häufig in Gesundheitsberufen verbreitet. Hier beträgt der Anteil 14 bzw. 13 Prozent.

 

Die höchsten Anteile bei Arbeit auf Abruf, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst haben jedoch die Sicherheitsberufe: 12 Prozent bei Arbeit auf Abruf, 21 Prozent bei Rufbereitschaft und 17 Prozent bei Bereitschaftsdienst. Unter Sicherheitsberufe fallen beispielsweise der Objektschutz oder der Polizeivollzugsdienst.

 

Beschäftigte, die Arbeit auf Abruf ausüben, sind mit ihrem Leben und ihrer Freizeit weniger zufrieden als andere Personen. Für Beschäftigte, zu deren Tätigkeiten Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst gehören, ergibt sich kein entsprechender Zusammenhang.

 

 

Quelle: Presseinformation des IAB vom 13.6.2018

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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