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7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland

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Zum Jahresende 2017 lebten rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 151.000 oder 2,0 % mehr als am Jahresende 2015.

2017 waren somit 9,4 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert. Etwas mehr als die Hälfte (51 %) waren Männer, 49 % waren Frauen. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben.

 

Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So war ca. ein Drittel (34 %) der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter. 44 % gehörten der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. 2 % waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

 

Mit 88 % wurde der überwiegende Teil der Behinderungen durch eine Krankheit verursacht. 3 % der Behinderungen waren angeboren bzw. traten im ersten Lebensjahr auf. Nur 1 % der Behinderungen war auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Die übrigen Ursachen summieren sich auf 7 %.

 

Körperliche Behinderungen hatten 59 % der schwerbehinderten Menschen. Bei 25 % waren die inneren Organe bzw. Organsysteme betroffen. Bei 12 % waren Arme und/oder Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren 11 % Wirbelsäule und Rumpf. In 5 % der Fälle lag Blindheit bzw. eine Sehbehinderung vor. 4 % litten unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen. Der Verlust einer oder beider Brüste war bei 2 % Grund für die Schwerbehinderung.

 

Geistige oder seelische Behinderungen hatten insgesamt 13 % der Fälle, zerebrale Störungen 9 % der Fälle. Bei den übrigen Personen (19 %) war die Art der schwersten Behinderung nicht ausgewiesen.

 

Bei knapp einem Viertel der schwerbehinderten Menschen (23 %) war vom Versorgungsamt der höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden. 33 % wiesen einen Behinderungsgrad von 50 auf.

 

Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 228 vom 25.6.2018

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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