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Diakonie Hessen - eigene Arbeitsrechtrechtliche Kommission

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Die Konstituierung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen macht den Weg frei für ein gemeinsames Arbeitsvertragsrecht.

Zukünftig wird es eine eigene Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) geben. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in der Ordnung über das kirchengemäße Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse in der Diakonie Hessen durch eine Arbeitsrechtliche Kommission – Arbeitsrechtsregelungsordnung Diakonie Hessen (ARRO.DH). Die Ordnung wurde unter Beteiligung potentieller Sozialpartner auf Dienstnehmer- und Dienstgeberseite sowie der beiden zuständigen Landeskirchen erarbeitet. Die ARRO.DH trat am 1.1.2018 in Kraft.

 

Die ARK.DH hat sich am 25.4.2018 in Frankfurt konstituiert. Diese ist aus sieben Dienstnehmer- und sieben Dienstgebervertretern zusammengesetzt. Die Vertreter der Mitarbeitenden werden durch Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände entsandt; die Dienstgebervertreter vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen.

 

Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Hessen vom 25.4.2018

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