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Entwurf zum Gute-KiTa-Gesetz - Stellungnahme der BAGFW

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Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung“ wird grundsätzlich begrüßt, enthalte jedoch Schwachstellen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 6.7.2018 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTA-Gesetz) vorgestellt. Damit soll neben dem quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, der lange Zeit im Vordergrund des politischen Interesses stand, nun auch die qualitative Entwicklung weiter voran gebracht werden.

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), zu der u.a. die Diakonie Deutschland gehört, begrüßt es in Ihrer Stellungnahme grundsätzlich sehr, dass die Bundesregierung die Bundesländer bei der Weiterentwicklung der Qualität von Kindertagesbetreuung durch Bundesmittel unterstützen will.

 

Mit dem Gute-KiTA-Gesetz soll die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterentwickelt und eine Angleichung noch bestehender Unterschiede zwischen den Ländern befördert werden.

 

Jedoch müsse dies nach Meinung der BAGFW verbindlich und nachhaltig geschehen. Der Referentenentwurf greife hier zu kurz.

 

In der ausführlichen Stellungnahme der BAGFW, die hier nachgelesen werden kann, werden drei zentrale Schwachstellen genannt, die die Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit des geplanten Gesetzes gefährden:

 

1. Der Entwurf wird den von der Jugend- und Familienkonferenz verabschiedeten Eckpunkten eines Qualitätsentwicklungsgesetzes und dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, Kindern die bestmögliche Betreuung zu bieten, nicht gerecht. Insbesondere wird keine Verstetigung der Bundeszuschüsse umgesetzt.

 

2. Die geplante Befristung der Zuschüsse bis 2022 führt zu Unsicherheit und der Frage, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität die Länder angesichts einer lediglich bis 2022 gesicherten Finanzierung überhaupt ergreifen werden.

 

3. Zudem ist die vorgesehene Finanzierung durch Umsatzsteueranteile nicht verbindlich genug, um sicherzustellen, dass die Mittel sachgemäß verwendet werden.

 

Quelle: Stellungnahme der BAGFW vom 3.8.2018 zum Referentenentwurf des BMFSFJ und Pressemitteilung der Diakonie Deutschland vom 13.8.2018

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