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Freiwilligendienste künftig auch in Teilzeit möglich

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Freiwilligendienste leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Um noch mehr jungen Menschen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Freiwilligenjahr zu eröffnen, will die Bundesregierung künftig unter 27-Jährigen einen Freiwilligendienst auch in Teilzeit ermöglichen.

Jedes Jahr entscheiden sich gut 100.000 Menschen in Deutschland dafür, sich einige Monate Zeit zu nehmen und einen Freiwilligendienst zu machen. Die Einsatzmöglichkeiten sind so vielfältig wie die Interessen und Stärken der Freiwilligen selbst: von der Arbeit in Kita oder im Altersheim, in der Behindertenhilfe oder im Bereich der Jugendarbeit, beim Umwelt- oder Denkmalschutz, in Museen, bei Integrationsinitiativen oder im Sportverein.

 

Freiwilliges Engagement ist eine Bereicherung für alle Beteiligten. Mit ihrem Einsatz leisten die Freiwilligen einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt der Gesellschaft. Aber sie nehmen auch selbst etwas mit. Sie können Erfahrungen sammeln, sich ausprobieren, vielleicht auch eigene Grenzen ausloten.

 

Teilzeit für junge Menschen unter 27 Jahren

 

Um noch mehr jungen Menschen die Teilnahme an einem Freiwilligenjahr zu ermöglichen, hat das Bundeskabinett nun eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht: Durch diese können junge Menschen unter 27 Jahren einen Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren, wenn es dafür gewichtige persönliche Gründe gibt. Das war bislang nicht möglich.

 

Damit beseitigt die Bundesregierung die Benachteiligung von Interessierten, die zum Beispiel für eigene Kinder oder Angehörige sorgen müssen oder die gesundheitlich eingeschränkt sind und damit keinen Freiwilligendienst in Vollzeit leisten können.

 

Orientierung nach der Schule: Jugendfreiwilligendienste

 

Viele junge Menschen sehen in einem Freiwilligendienst die Chance, sich nach der Schule beruflich zu orientieren. Sie können praktische Erfahrungen sammeln und Einblick in Bereiche gewinnen, die sie sonst vielleicht nie kennengelernt hätten und gleichzeitig etwas Gutes tun. Zudem können Wartezeiten auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz sinnvoll überbrückt werden.

 

Einen Jugendfreiwilligendienst kann man bis zum Alter von 27 Jahren machen. Am bekanntesten sind das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ).

 

Bundesfreiwilligendienst: Einer für alle

 

Aber nicht nur junge Menschen interessieren sich für einen Freiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD), den es seit 2011 gibt, steht Menschen jeden Alters offen. Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der Schulpflicht. Etwa 30 Prozent der Freiwilligen im BFD sind älter als 27 Jahre. Sie erhalten mit dem BFD die Möglichkeit, sich neu zu orientieren, beispielsweise nach dem Ende des aktiven Erwerbslebens.

 

Im Gegensatz zu anderen Freiwilligendiensten kann der BFD auch bisher schon in Teilzeit absolviert werden, allerdings erst ab einem Alter von 27 Jahren.

 

Der Bund und die Bundesländer unterstützen die Jugendfreiwilligendienste. So werden beispielsweise die Kosten der pädagogischen Begleitung für alle Freiwilligen gezahlt. Auch ist man in der Regel kranken-und sozialversichert. Der Bundesfreiwilligendienst wird ausschließlich vom Bund gefördert.

 

Freiwillige in BFD, FSJ und FÖJ erhalten ein monatliches Taschengeld von bis zu 381 Euro als Anerkennung für das geleistete Engagement. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung können gestellt werden. Neben der praktischen Arbeit gibt es Seminare und eine individuelle Betreuung durch Fachkräfte, die Wissen vermitteln.

 

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 19.12.2018

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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