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Gesetzliche Krankenversicherung - Beschäftigte werden ab 2019 entlastet

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Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen. Selbstständige, die wenig verdienen, müssen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen. Das hat der Bundestag beschlossen.


Entlastung der gesetzlich Krankenversicherten

 

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung ab 1. Januar 2018 wieder paritätisch finanziert wird. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz. Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt.

 


Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt

 

Selbstständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 i. d. R. nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.

 

Soldatinnen und Soldaten, die zeitlich begrenzt bei der Bundeswehr tätig sind, können sich nach ihrem Dienstende künftig leichter in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Das erleichtert den Übergang in das Zivilleben.

 

Nicht alle freiwillig versicherten GKV-Mitglieder melden ihrer Krankenkasse, wenn sich der Verdienst ändert. Wer aber weniger verdient, muss auch weniger Beitrag zahlen. Bisher war es nur möglich, bis zu drei Monate rückwirkend die Mitgliedsbeiträge abzusenken. Jetzt können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monaten nachträglich korrigiert werden.

 


Krankenkassen haben Reserven aufgebaut

 

„56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland werden mit diesem Gesetz entlastet“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag.

 

Krankenkassen dürfen künftig ihren Zusatzbeitrag nur noch dann anheben, wenn ihre finanziellen Rücklagen geringer sind als ihre Ausgaben für einen Monat. Derzeit verfügen die gesetzlichen Krankenkassen über große finanzielle Reserven, die sie aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung aufbauen konnten. Ab 2020 sollen zugunsten der Versicherten die Rücklagen der Krankenkassen abgeschmolzen werden

 


Umsetzung des Koalitionsvertrags

 

Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz werden drei Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Die Krankenkassenbeiträge werden wieder paritätisch finanziert, die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der Selbstständigen wird halbiert und ehemalige Bundeswehrangehörige werden sozial besser abgesichert.

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 18.10.2018

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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