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Mindestlohn steigt

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Dank der guten Wirtschaftslage in Deutschland steigt der gesetzliche Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2019 bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 9,19 Euro, ab dem 1. Januar 2010 9,35 Euro brutto je Stunde. Das hat das Kabinett beschlossen.

Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Lohnerhöhung von etwa 790 Millionen Euro 2019 und rund 390 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr.

 

Mit der „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ wird die von der Mindestlohnkommission am 26. Juni 2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich.

 


Niedriglohnsektor profitiert

 

Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, wie Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland, profitieren von den Veränderungen. Gleichzeitig trägt die stufenweise Erhöhung auch den Belangen der Wirtschaft Rechnung. Betriebe können durch die Erhöhung in zwei Schritten die steigenden Lohnkosten besser tragen.

 


Mindestlohnkontrolle verstärken

 

Ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten, kontrolliert der Zoll. Laut Verdienste-Erhebung des Statistischen Bundesamtes von April 2017 haben Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht immer den Mindestlohn eingehalten. So erhielten im Jahr 2017 weniger als 830.000 Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro je Stunde. Weitere 500.000 Beschäftigungsverhältnisse lagen unter 8,50 Euro je Stunde.

 

Wer unter Mindestlohn bezahlt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren, können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

 

Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, wird die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken: Für diese Legislaturperiode sind 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Sicherheitsbehörden geplant.

 


Mindestlohn ist kein Jobkiller

 

Die Befürchtung, dass mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Jobs verloren gehen könnten, hat sich nicht bestätigt. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre sind hauptsächlich auf die gute konjunkturelle Lage und die damit verbundenen Lohnzuwächse zurückzuführen.

 

Generell gilt: Der Mindestlohn kann immer nur die absolute Untergrenze sein. Höhere Löhne müssen in erster Linie zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen ausgehandelt werden. Dazu bedarf es einer stärkeren Tarifbindung.

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 31.10.2018

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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