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Neue Ausbildung zum Pflegeberuf

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Die Pflegeausbildung wird vereinheitlicht: Auszubildende nehmen gemeinsam an mindestens 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden Praxis  teil.

Nach zwei Jahren können sie sich in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege spezialisieren. Die entsprechende Verordnung hat das Kabinett zur Kenntnis genommen.

 

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gute Pflege braucht neben Einfühlungsvermögen und hoher Einsatzbereitschaft das nötige Fachwissen. Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Pflegeberuf moderner und attraktiver zu machen. Wir wollen, dass sich möglichst viele für diesen verantwortungs- und anspruchsvollen Beruf entscheiden. Dazu gehört neben einer Ausbildungsvergütung selbstverständlich auch die Abschaffung des Schulgeldes, welches in einem Mangelberuf nichts zu suchen hat.“

 

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schaffen wir die Basis für einen guten Start der neuen Pflegeausbildungen. Alle Azubis bekommen erstmals die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erwerben, der automatisch europaweit anerkannt sein wird und der ihnen neue Karriereperspektiven eröffnet. Die Ausbildung wird endlich kostenfrei, so dass sich niemand mehr die Frage stellen muss: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder –mann zu werden? Wichtig ist neben der Ausbildungsreform aber auch, dass wir für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege sorgen. Das werde ich als nächstes gemeinsam mit meinen Kollegen Herrn Bundesminister Spahn und Herrn Bundesminister Heil im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege in Angriff nehmen.“

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, welches die Pflegeausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte werden damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und es werden ihnen neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.

 

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben des Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung.

 

Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben einer Fachkommission, die die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne entwickelt. Diese Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Erstellung von schulinternen Curricula und Ausbildungsplänen dienen.

 

Start der neuen Pflegeausbildung ist Januar 2020.

 

Die Verordnung wird nun unmittelbar dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Im Anschluss daran bedarf sie der Zustimmung durch den Bundesrat.

 

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesfamilienministeriums vom 13.6.2018

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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