TVöD öffnet sich für weitere Ausbildungsberufe
Zu den Ergebnissen der Tarifrunde gehörte, dass die Tarifvertragsparteien sich verstärkt um bisher schulische Ausbildungsgänge bemühen wollen.
Geplant ist, die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler nach dem Diätassistentengesetz, dem Ergotherapeutengesetz, dem Gesetz über den Beruf des Logopäden, dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz, dem Orthoptistengesetz und dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin in den Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – zu vereinbaren.
Zuvor sei mit dem Bundesgesundheitsministerium zu klären, ob die Vergütungen für die Auszubildenden in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen ab Inkrafttreten eines entsprechenden Tarifvertrags oder erst mit den nächsten Budgetvereinbarungen von den Krankenkassen zu finanzieren sind.
Bereits umgesetzt wurde, die Schülerinnen und Schüler in der Operationstechnischen Assistenz und in der Anästhesietechnischen Assistenz (jeweils nach der DKG-Empfehlung vom 17. September 2013 sowie nach dem Notfallsanitätergesetz) mit Wirkung vom 1. März 2018 in den Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – einzubeziehen.
Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin/zum Erzieher nach landesrechtlichen Regelungen. Sie fallen mit Wirkung vom 1. März 2018 in den Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil Pflege.
Im Rahmen der Tarifrunde 2018 beschlossen Gewerkschaften und Arbeitgeber außerdem, Tarifverhandlungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen aufzunehmen, dies angelehnt an die Richtlinie des Bundes für ausbildungsintegrierte duale Studiengänge vom 1. Januar 2018.
Neu ist auch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe, die vom Bundestag Ende Juni 2018 angenommen wurde. Danach werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen in einem neuen Pflegeberufegesetz (teilweise) zusammengeführt.
Mit diesem Schritt soll die Pflegeausbildung modernisiert und an die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis angepasst werden.
Die Verordnung ergänzt das Pflegeberufegesetz, welches am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird. Mit der Verordnung existieren erstmalig bundesweit einheitliche Rahmenvorgaben für die Prüfung für die hochschulische Pflegeausbildung.
Quelle: VKA Nachrichten September 2018
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.