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Diakonie Deutschland - Konzept für eine grundlegende Pflegereform

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Die Diakonie Deutschland schlägt eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung der Versicherten vor.

Am 24. Juni wurden Eckpunkte für eine grundlegende Pflegereform veröffentlicht.

 

Die Modelle respektive Vorschläge, die sich gegenwärtig in der öffentlichen Diskussion befinden, behandeln primär nur die Thematik der Pflegevollversicherung beziehungsweise des Sockel-Spitze-Tausches für die vollstationäre Pflege. In der vollstationären Pflege lebt aber nur circa ein Viertel der pflegebedürftigen Menschen.

 

Der Diakonie Deutschland ist es ein zentrales Anliegen, einen zukunftsfähigen Vorschlag für einen Systemwechsel zur Finanzierung der Pflegebedürftigkeit für die pflegebedürftigen Menschen in allen Versorgungssettings zu entwickeln und sowohl die formelle als auch die informelle Pflege mit einzubeziehen.

 

Im Gegensatz zum bestehenden System sollen alle notwendigen Leistungen der Pflege und der Betreuung durch die Pflegeversicherung abgesichert sein. Die pflegebedürftigen Menschen beteiligen sich an den Kosten mit einer begrenzten und kalkulierbaren Eigenbeteiligung.

 

Die Diakonie Deutschland schlägt vor, die bisherige Pflegeversicherung in eine Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung zu überführen.

 

  • Bis auf die in ihrer Höhe fixe Eigenbeteiligung werden dann alle pflegebedingten Leistungen, die notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sind, von der Solidargemeinschaft übernommen.

  • Damit wird das Risiko der Pflegebedürftigkeit über die Sozialversicherung abgesichert; für die begrenzte Eigenbeteiligung kann privat vorgesorgt werden.

  • Die Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung bezieht sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Diese sind weiterhin vom Pflegebedürftigen zu tragen. Die Behandlungspflege in der stationären Pflege ist eine SGB-V-Leistung und wird aus dem SGB XI herausgelöst.

  • Bei den Versorgungssettings und den Leistungen wird zwischen der vollstationären Pflege und der häuslichen Pflege unterschieden - mit Äquivalenzbeziehungen zwischen den Leistungen der vollstationären und der häuslichen Pflege.

  • Dabei geht die Diakonie Deutschland davon aus, dass es weiterhin pflegebedürftige Menschen geben wird, die eine vollstationäre Versorgungsform benötigen.

  • Die Leistungen der häuslichen Pflege umfassen im vorliegenden Konzept die bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen, das Pflegegeld, die Kurzzeit- und Verhinderungspflege,die teilstationäre Pflege und den Entlastungsbetrag.

  • Einführung eines servicebasierten Pflegesystems, wobei pflegende Angehörige und andere privat pflegende Personen oder 24-Stunden-Betreuungskräfte (sogenannte Live-Ins) zukünftig durch ein Anstellungsverhältnis abgesichert werden.

  • Pflegebedürftige erhalten pauschal einen steuerfinanzierten Pflegeunterstützungsbetrag; die Höhe, über die diskutiert wird, entspricht der des Kindergelds.

  • Ausweitung der Finanzbasis durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Heranziehung anderer Einkommensarten wie Kapital- und Mieterträge bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung.

 

Dieser Systemwechsel erfordert nach Auffassung der Diakonie Deutschland auch einen gesellschaftlichen Verständigungsprozess darüber, welches Leistungsniveau mit der Pflegevollversicherung erreicht werden soll und was unter den notwendigen Leistungen in der Langzeitpflege zu verstehen ist.

 

"Die Einführung der Pflegeversicherung war 1995 ein wichtiger Schritt und hat pflegebedürftigen Menschen deutlich entlastet", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. "Mittlerweile ist eine Reform überfällig, denn die Lebenswirklichkeit und die Bedarfe haben sich komplett verändert. Die gestiegene Lebenserwartung und demographische Entwicklung, die Mobilität von Familien und die Erwerbstätigkeit von Frauen und Männer lassen immer weniger zu, dass die Familie bzw. der Privathaushalt die Hauptlast trägt", betont Loheide. "Wir brauchen flexible Unterstützungsangebote, eine bessere Kombination von ambulanten und stationären Leistungen und finanzierbare Lösungen."

 

Auch künftig müsse es eine Eigenbeteiligung an den Pflegekosten geben – und selbstverständlich muss zusätzlich für Unterkunft und Verpflegung gezahlt werden. Dabei müsse die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen jedoch begrenzt und kalkulierbar werden, meint Loheide.

 

Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland vom 24.6.2019 und Infoportal der Diakonie Deutschland

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