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Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen

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Die Arbeitslosigkeit hat ihren niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sind auf Rekordniveau. Betriebe und Unternehmen finden aber nur schwer qualifizierte Fachkräfte. Das Bundeskabinett hat deshalb Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen.

Fachkräfte mit einer Berufsausbildung sollen künftig sechs Monate Zeit haben, einen Job in Deutschland zu finden.

 

Die Anstrengungen der Bundesregierung richten sich vorrangig darauf, inländische und europäische Fachkräftepotenziale noch besser zu mobilisieren und zu nutzen. Das wird aber nicht reichen, um den Bedarf an qualifizierten Personen zu decken. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der voranschreitenden Digitalisierung benötigt Deutschland zusätzlich Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Diese sollen künftig sechs Monate Zeit bekommen, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden.

 


Grundlage für eine gezielte Zuwanderung geschaffen

 

Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellten bei einer gemeinsamen Pressekonferenz das neue Fachkräftekonzept der Bundesregierung vor. „Ich bin uneingeschränkt zufrieden und einverstanden mit dem, was wir vereinbart haben“, sagte Seehofer. Auch Heil betonte: „Mit diesem Eckpunktepapier gegen wir den richtigen Weg“.

 

In dem Papier sind fünf Hauptpunkte vereinbart worden:

 

  • Rechtlicher Rahmen: Fachkräfteeinwanderung bedarfsgerecht steuern und stärken
  • Qualität der Berufsausübung sichern: Schnelle und einfache Anerkennungsverfahren
  • Gezielte Gewinnung von Fachkräften: Strategie für eine gezielte Fachkräftegewinnung und ein verbessertes Marketing gemeinsam mit der Wirtschaft
  • Stärkung des Erwerbs der deutschen Sprache
  • Schnellere und effizientere Verfahren


Die Eckpunkte stellen einen gemeinsamen Ansatz der drei Ministerien in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dar. Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung für ein verzahntes und schlüssiges Handeln.

 

Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz könnte bereits im nächsten Jahr vom Parlament beschlossen werden, bekräftigte Altmaier. „Wir haben es geschafft, die ideologischen Streitpunkte beizulegen“, sagte er. Mit dem Beschluss sei ein Schlussstrich unter eine Debatte gezogen worden, die viele Jahre die politische Auseinandersetzung mit bestimmt habe. Die neuen Regelungen würden dazu beitragen, um gute und beste Köpfe weltweit zu konkurrieren.

 


Fachkräftemangel entgegenwirken

 

Ziel ist es, neben Akademikern auch qualifizierten Fachkräften mit einer Berufsausbildung, wie beispielsweise Handwerkern, den Weg nach Deutschland zu erleichtern. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sie über einen anerkannten Berufsabschluss und einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts verfügen. Seehofer und Weil wiesen darauf hin, dass damit eine Zuwanderung in die Sozialsysteme verhindert werden soll. Ebenso werden auch der Tätigkeit entsprechend Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

 

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung auf die Bedürfnisse der Unternehmen reagieren. Gemeinsam mit deutschen Wirtschaftsverbänden im In- und Ausland, Goethe-Instituten und mit deutschen Behörden soll daran gearbeitet werden, mehr Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Das Eckpunktepapier sieht vor, die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und Verwaltungsverfahren effizienter und transparenter zu gestalten.

 


Asyl und Erwerbsmigration beibehalten

 

Es bleibt beim Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration. Dieser Punkt hatte im Vorfeld für Diskussionen gesorgt und konnte nun einvernehmlich gelöst werden. Im Aufenthaltsrecht werden aber klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind.

 

Die Minister gingen unter anderem auf die bestehende 3+2-Regelung ein. Sie besagt, dass Geduldete ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung bekommen. Diese Regelung soll in Zukunft bundeseinheitlich anwendbar sein.

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung und Pressemittelung des BMAS vom 2.10.2018

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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