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Finanzreserven der Krankenkassen wachsen weiter auf fast 20 Milliarden Euro

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben im ersten Quartal des Jahres 2018 einen Überschuss von rund 416 Millionen Euro erzielt.

Die nun ebenfalls vorliegenden endgültigen Jahresergebnisse 2017 ergaben einen Überschuss von 3,5 Milliarden Euro – rund 350 Millionen Euro mehr als in den vorläufigen Werten ausgewiesen. Damit sind die Finanzreserven der Krankenkassen bis Ende März 2018 auf rund 19,9 Milliarden Euro gestiegen. Im Durchschnitt entspricht dies mehr als einer Monatsausgabe und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

 

Einnahmen in Höhe von rund 60,1 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 59,7 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von knapp 1,0 Prozent einen Zuwachs von 3,5 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz lag bei 1,08 Prozent und damit um 0,03 Prozentpunkte unterhalb des Vergleichsquartals.

 


Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

 

Bei einer differenzierten Betrachtung nach Krankenkassenarten ergibt sich folgendes Bild: Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten im ersten Quartal einen Überschuss von rund 197 Millionen Euro, die Ersatzkassen von 122 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 29 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 18 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See von 53 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung erzielte ein geringes Defizit von 3 Millionen Euro.

 


Ergebnis des Gesundheitsfonds

 

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2018 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im ersten Quartal 2018 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 2,5 Milliarden Euro. Daraus können keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung im weiteren Jahresverlauf gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in der zweiten Jahreshälfte zu. Hinzu kommen weitere Zusatzeinnahmen aus den Rentenanpassungen zur Jahresmitte. Durch die äußerst günstige Entwicklung der Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds bei einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im ersten Quartal von 4,1 Prozent profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage mit einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.

 


Moderate Ausgabenzuwächse

 

Bei den Krankenkassen gab es im ersten Quartal 2018 einen Ausgabenzuwachs von 3,5 Prozent bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von knapp 1,0 Prozent. Im ersten Quartal 2017 lag der Ausgabenzuwachs bei 3,9 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 3,5 Prozent, die Verwaltungskosten um 3,8 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des ersten Quartals ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht vorliegen.

 


Entwicklungen in den größeren Leistungsbereichen

 

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind im ersten Quartal 2018 um 2,1 Prozent und damit nur moderat gestiegen. Bei Preisabschlüssen von durchschnittlich + 2,5 Prozent spricht Vieles dafür, dass es in den Krankenhäusern in den Monaten Januar bis März zu kostendämpfenden Effekten bei der Mengenentwicklung gekommen ist, die noch einer näheren Analyse bedürfen. Hierbei können auch Sondereffekte des ersten Quartals eine Rolle gespielt haben.

 

Die Arzneimittelausgaben stiegen ähnlich wie im Vorjahr um 3,9 Prozent. Herbei spielen weiterhin die Entwicklungen im Bereich innovativer Arzneimittel eine zentrale Rolle. Im Unterschied zu Vorjahren ist es nicht mehr zu hohen Zuwächsen bei Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen gekommen.

 

Im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung stiegen die Ausgaben um rund 2,9 Prozent. Bei den Ausgaben für ärztliche Behandlung ist zu beachten, dass es bereits im Jahr 2017 bei einer Reihe von Kassenärztlichen Vereinigungen mit vergleichsweise niedrigen Leistungsausgaben auf Grund der sog. „Konvergenzregelung“ zu höheren Vergütungsabschlüssen gekommen ist. Diese haben dazu geführt, dass der Ausgabenzuwachs im vergangenen Jahr mit 4,3 Prozent deutlich höher lag. Bei den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung betrug der Anstieg ebenfalls 2,9 Prozent, beim Zahnersatz 2,2 Prozent.

 

Deutlich überproportional sind vor allem die Ausgaben für Heilmittel (8,8 Prozent) sowie für Hilfsmittel (5,5 Prozent) gestiegen. Bei Heilmitteln machen sich vor allem die schrittweise erfolgten Honorarerhöhungen aufgrund des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes bemerkbar, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Heilmittelerbringer beitragen.

 

Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind im ersten Quartal 2018 mit 3,8 Prozent in ähnlichem Umfang wie die Leistungsausgaben gestiegen. Rechnet man die erhöhten Zuführungen zu den Altersrückstellungen im Vergleich zum Vorjahresquartal heraus, ergibt sich ein unterproportionaler Anstieg der Netto-Verwaltungskosten von rund 3,0 Prozent.

 

Quelle: Internetartikel des Bundesgesundheitsministeriums vom 21.6.2018

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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