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Kabinett beschließt Rentenpaket

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Stabiles Rentenniveau, stabiler Beitrag, Verbesserungen bei der Mütter- und Erwerbsminderungsrente: Das sind die wesentlichen Elemente des neuen Rentenpakets der Bundesregierung. Zudem sollen Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen entlastet werden. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf dazu beschlossen.

Die Menschen in Deutschland müssen sich auf eine angemessene Alterssicherung verlassen können. Mit dem Gesetz zur Verbesserung  und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung will die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Alterssicherung auch künftig tragfähig, solide und belastbar bleibt.

 

Rentenniveau und Beitragssatz werden stabil gehalten

 

Das Rentenniveau wird bis 2025 bei 48 Prozent stabil gehalten. Davon profitieren nicht nur die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner von heute. Auch den Beschäftigten, die zukünftig in Rente gehen, kommt das zugute.

 

Zudem werden die jüngeren Generationen entlastet. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wird 20 Prozent bis 2025 nicht übersteigen.

 

Erziehungszeiten werden höher angerechnet

 

Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, werden besser abgesichert. Sie bekommen zukünftig ein halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich angerechnet. Insgesamt kommen sie damit auf zweieinhalb Jahre pro Kind.

 

Erwerbsgeminderte werden besser abgesichert

 

Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, werden künftig besser abgesichert. Erwerbsgeminderte werden bei der Rente so gestellt, als ob sie deutlich länger weitergearbeitet hätten. 2019 wird die Zurechnungszeit für den Renteneintritt in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend wird sie dann schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.

 

Geringverdiener werden stärker entlastet

 

Wer nur ein geringes monatliches Arbeitsentgelt bekommt, wird bei den Sozialbeiträgen noch stärker entlastet. Der sog. Übergangsbereich wird ausgeweitet – also das Arbeitsentgelt, ab dem Sozialbeiträge zu zahlen sind. Künftig zahlen Midi-Jobber bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) geringere Beiträge zur Sozialversicherung. Zudem wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

 

Für die langfristige Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung bereits im Mai die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt. Ziel ist es, die soziale Sicherheit für alle Generationen auch zukünftig verlässlich auszugestalten. Die Kommission wird bis Frühjahr 2020 Vorschläge entwickeln, wie die Alterssicherung auch nach 2025 leistungs- und tragfähig bleibt. Sie hat ihre Arbeit am 6. Juni 2018 aufgenommen.

 

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 29.8.2018

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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