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Konzertierte Aktion Pflege (KAP) legt Ziele fest

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Um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, sollen deutlich mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden als bisher.

Die Auszubildendenzahlen sollen bis 2023 um zehn Prozent steigen. Auch die Zahl der Ausbildungsstätten für die Pflege soll bis 2023 um zehn Prozent erhöht werden. Die entsprechende Vereinbarung wurde von der Arbeitsgruppe 1 der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorbereitet und am 28. Januar 2019 von den Partnern der KAP beschlossen.

 

Bis zur Einführung der reformierten Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz im Januar 2020 soll die Ausbildungsoffensive Pflege dafür sorgen, dass gut ausgebildete und engagierte Pflegefachkräfte für das Berufsfeld gewonnen und Pflegeschulen sowie ausbildende Einrichtungen bei der Umstellung auf die neuen Ausbildungen unterstützt werden. Mit einer bundesweiten Informations- und Öffentlichkeitskampagne zu den neuen Ausbildungen sollen zudem junge Auszubildende und lebenserfahrene Menschen für das abwechslungsreiche Berufsfeld mit seinen vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten gewonnen werden.

 

Geplant ist, dass die Ausbildungsoffensive Pflege Ende Januar 2019 startet. Die Ausbildungsoffensive ist ein erstes Ergebnis der Konzertierten Aktion Pflege, die unter Vorsitz des Bundesfamilienministeriums mit Beteiligung von Bundesarbeitsministerium und Bundesgesundheitsministerium erarbeitet wurde.

 

Auf insgesamt 111 Maßnahmen und konkrete Ziele haben sich die Beteiligten der KAP geeinigt. Dazu zählen unter anderem:

 

  • eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werden

  • eine durch das Bundesfamilienministerium bereits ausgeschriebene bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberuf gemeinsam mit den Partnern

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und Ausbildung

  • Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelferinnen und -helfern zu Pflegefachpersonen noch besser gefördert

  • die Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung

 

Die Konzertierte Aktion Pflege hat das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern werden dazu bis zum Sommer 2019 konkrete Maßnahmen erarbeitet.

 

Quelle: Internetartikel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

 

Breier † / Dassau

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