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September 2018 - Erstmals mehr als 45 Millionen Erwerbstätige

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Im September 2018 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) knapp über 45,0 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig, so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung Deutschlands.

Damit wurde erstmals die 45-Millionen-Marke bei den Erwerbstätigen überschritten. Gegenüber September 2017 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 1,3 % zu (+ 557 000 Personen). Erwerbslos waren im September 2018 rund 1,4 Millionen Personen, 124 000 weniger als ein Jahr zuvor.

 

Im Vormonatsvergleich stieg die Zahl der Erwerbstätigen im September 2018 nach vorläufigen Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung um 216 000 Personen oder 0,5 %. Dies entspricht in etwa dem durchschnittlichen Zuwachs gegenüber dem Vormonat der letzten fünf Jahre (+ 212.000 Personen). Saisonbereinigt, d. h. nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, stieg die Erwerbstätigenzahl im September 2018 gegenüber August 2018 um 39 000 Personen oder 0,1 %.

 

Neben der Erstberechnung der Erwerbstätigenzahl für September 2018 wurden auch die vorläufigen monatlichen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit für das Jahr 2018 neu berechnet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen einbezogen. Aus der Neuberechnung resultierten für die monatlichen Erwerbstätigenzahlen Vorjahresveränderungsraten, die in fast allen Monaten des Jahres 2018 jeweils um 0,1 Prozentpunkte niedriger liegen als die bisher veröffentlichten Ergebnisse.

 

Nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung lag die Zahl der Erwerbslosen im September 2018 bei 1,43 Millionen Personen. Im Vergleich zum Vormonat nahm sie um 2,7 % oder 44 000 Personen ab. Bereinigt um saisonale und irreguläre Einflüsse betrug die Zahl der Erwerbslosen 1,45 Millionen Personen. Sie war damit um rund 8 000 Personen niedriger als im Vormonat. Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im September 2018 bei 3,4 %.

 

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 415 Destatis vom 30.10.2018

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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