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Erwerbstätigkeit für 47 % der Bevölkerung Haupteinkommensquelle

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Im Jahr 2018 bestritt in Deutschland knapp die Hälfte (47 %) der Bevölkerung ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch ihre eigene Erwerbstätigkeit.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, waren für fast jede vierte Person (24 %) Einkünfte von Angehörigen (z. B. von Partnerin oder Partner, Eltern) die Haupteinkommensquelle. Weitere 22 % lebten hauptsächlich von Renten- und Pensionszahlungen. Für 7 % der Bevölkerung waren öffentliche Leistungen die Haupteinkommensquelle (z. B. Arbeitslosengeld I und II, Grundsicherung im Alter, BAföG, Elterngeld). Nur knapp 1 % der Bevölkerung finanzierte seinen Lebensunterhalt überwiegend durch das eigene Vermögen (einschließlich Ersparnisse, Zinsen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung).

 

Im Vergleich zum Jahr 2000 ist die Bedeutung der eigenen Erwerbstätigkeit als Haupteinkommensquelle gestiegen: Damals bestritten lediglich 41 % der Bevölkerung ihren Lebensunterhalt überwiegend durch die eigene Erwerbstätigkeit. Entgegengesetzt ist die Entwicklung bei den Einkünften durch Angehörige: Vor knapp 20 Jahren waren diese noch für 30 % der Bevölkerung die Haupteinkommensquelle. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist die höhere Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, die dadurch häufiger vom eigenen Erwerbseinkommen leben können und seltener auf Einkünfte von Angehörigen angewiesen sind. Bei den übrigen Einkommensarten (Rente/Pension, öffentliche Leistungen, Vermögen) gab es im Zeitvergleich nur marginale Veränderungen.

 

Im regionalen Vergleich fällt auf, dass Renten- und Pensionszahlungen in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) – bedingt durch den Anteil älterer Menschen – im Jahr 2018 als Haupteinkommensquelle mit 27 % eine größere Bedeutung hatten als im früheren Bundesgebiet (21 %). Umgekehrt verhält es sich bei Einkünften von Angehörigen: Diese waren in den neuen Ländern lediglich für 18 % der Bevölkerung die Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts, im früheren Bundesgebiet dagegen für 26%.

 

Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 265 vom 11.7.2019

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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