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Fairer Wettbewerb für Krankenkassen

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Gesetzlich Versicherte sollen künftig von einem fairen Wettbewerb der Krankenkassen profitieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung soll weiterentwickelt werden.

Die Bundesregierung will einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sicherstellen. Manipulationen des Risikostrukturausgleichs sollen ausgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Koalitionsvertrags um.


Risikostrukturausgleich stärken

Krankenkassen haben eine ungleiche Versichertenstruktur: Einige haben überdurchschnittlich viele gut verdienende und gesunde Versicherte, andere versichern überdurchschnittlich viele kranke Menschen und Beitragszahler mit niedrigem Einkommen. Seit 1994 gibt es einen finanziellen Ausgleich dieser Risikounterschiede zwischen den Krankenkassen, den sog. Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSA).

Folgende Maßnahmen sollen den RSA neu regeln:

  • Bei krankheitsbezogenen Zuschlägen im Risikostrukturausgleich werden künftig alle Krankheiten berücksichtigt – bisher waren es nur 80.

  • Es wird eine Vorsorgepauschale geben – ein starker Anreiz für die Kassen, die Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen durch ihre Versicherten zu fördern.

  • Um regionale Kostenunterschiede in der Versorgung auszugleichen, wird eine Regionalkomponente in den Finanzausgleich eingeführt.

  • Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden genauer festgelegt und die Klagemöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei Verstößen erweitert.

 

Strukturelle Veränderungen im GKV-Spitzenverband

Auch die Strukturen des GKV-Spitzenverbands werden weiterentwickelt. Es wird einen neuen Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geben, dem die Vorstände der Krankenkassen angehören. Eine Quote soll die angemessene Vertretung von Frauen in den Spitzengremien sicherstellen.

 

Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 9.10.2019


Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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