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Vorläufige Sachbezugswerte 2020

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt.

Damit werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft ab dem 1.1.2020 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.

Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2018 bis Juni 2019 um 2,8 Prozent gestiegen; der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten stieg um 1,8 Prozent.

Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für Verpflegung für das Jahr 2020 im Rahmen der jährlichen Anpassung auf 258 Euro angehoben werden; der Wert für ein Frühstück wird voraussichtlich auf 1,80 Euro, für ein Mittag- oder Abendessen auf jeweils 3,40 Euro anzusetzen sein.

Ab 1.1.2020 wird der voraussichtliche Wert für Unterkunft und Mieten 235 Euro monatlich betragen; kalendertäglich beträgt der voraussichtliche Wert ab dem 1.1.2020 7,83 Euro.


Quelle: Verordnungsentwurf des BMAS

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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