11. Wenn Auswahl "450-Euro-Job"
werden Pauschalabgaben für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
berechnet. Die Pauschalabgaben, die der Arbeitgeber zu leisten hat, hängen
davon ab, ob eine Beschäftigung in einem Unternehmen oder in einem Privathaushalt vorliegt.
Seit 2013 ist auch der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer grundsätzlich
rentenversicherungspflichtig; er kann aber Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen
2. Wenn Auswahl "mit Übergangsbereich (früher: Gleitzone)" werden die
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung niedriger angesetzt: Bei der
Beitragsberechnung wird nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt,
sondern ein nach einer besonderen Formel ermittelter Betrag zu Grunde
gelegt. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Beitragsanteil.
Ab 1.7.2019 ist Gleitzone der Bereich zwischen 450,01 € und 1300,00 €
(früher: 450,01 € und 850,00 €).
2 Der Lohnsteuerfaktor wird auf
Antrag vom zuständigen Finanzamt bestimmt und beim Bundeszentralamt
für Steuern zum Abruf durch den Arbeitgeber bereitgestellt.
3
Ein vom Finanzamt ermittelter Freibetrag schließt die Anwendung
des Faktorverfahrens aus; der Freibetrag wird ebenfalls beim
Bundeszentralamt für Steuern zum Abruf bereitgestellt.
4 Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von
14,6 % (je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer) wird
programmgesteuert berücksichtigt.
Der individuelle Zusatzbeitrag, der bis 2018 nur vom Arbeitnehmer erhoben
worden ist, wird ab 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer getragen und wird programmintern dem allgemeinen
Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hinzugerechnet.