Sehr geehrte Kundinnen und Kunden der Lohnsteuertabellen,
Arbeitgeber, die die Lohnsteuer manuell – also mit Hilfe unserer Printtabellen – ermitteln, können im Jahr 2024 für einen Übergangszeitraum noch als Grundlage die Lohnsteuertabellen 2023 weiter nutzen, wenn der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.
Sie können aber auch hier direkt zugreifen auf unseren aktuellen Gehaltsrechner zur centgenauen maschinellen Berechnung der Lohnsteuer (anzuwenden ab dem 1.1.2024), der gemäß BMF-Schreiben 3.11.2023 für eine Übergangszeit bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz und Bekanntgabe eines dann (nochmals) geänderten Programmablaufplanes für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2024 zugrunde zu legen ist.
Wenn Sie auf Ihrem Computer keine aktuelle Java-Version installiert haben, können Sie zum Start der Rechner OpenWebStart verwenden. Installieren und öffnen Sie OpenWebStart. Die Software ist kostenlos und ermöglicht es Ihnen, jnlp-Dateien ohne installiertes Java Web Start auszuführen.
Gehaltsrechner 2024
für eine Übergangszeit bis zur Umsetzung der Änderungen nach dem Wachstumschancengesetz in einem schon angekündigten neuen amtlichen Programmablaufplan 2024
Hinweis: Sollte Ihnen das Öffnen der einzelnen Formulare nicht möglich sein, stehen Ihnen nach einmaliger Registrierung auf unserer Website www.rehm-verlag.de/shop/freigabe-center/ und Eingabe der PIN 35-LMAPa8 unsere PC-Lohnsteuertabellen als download zur Verfügung.
Gehaltsrechner 2023//III
ab 1.7.2023 für Arbeitslohn, der für einen nach dem 30.Juni endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstiger Bezüge, die nach dem 30. Juni 2023 zufließen
Gehaltsrechner 2023//II
ab 1.4.2023 mit Rückwirkung zum 1.1.2023 verpflichtend anzuwenden
Gehaltsrechner 2022/II (mit Rückwirkung zum 1.1.2022!)
Gehaltsrechner 2021
Gehaltsrechner 2020
Fragen?
E-Mail-Kontakt